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Individuelle Gesundheitsleistungen zur Ergänzung der Vorsorge (IGeL)

Auf der Grundlage des medizinischen Fortschrittes gibt es sinnvolle und auch wünschenswerte Untersuchungen, die einen hohen Qualitätsstandard gewährleisten. Diese werden jedoch nur bei akutem Krankheitsverdacht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Als reine Vorsorgemaßnahme werden sie jedoch nicht erstattet.

Diese Untersuchungen können zusätzlich, auf Wunsch, von uns als privatärztliche Leistung erbracht werden. Zugrunde liegt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der derzeit gültigen Form.

Ultraschall

  • Ultraschall von Gebärmutter, Eierstöcke und Harnblase
  • Ultraschall von der Brustdrüse

Blutuntersuchungen:

  • z.B. Hormone, HIV, Hepatitis, Lues

Abstriche Gebärmutterhals:

  • HPV (Abstrich zur Erkennung einer Infektion durch Humane Papillomaviren)
    Leitlinien der DGGG
  • P16 (Untersuchung auf einen für Dysplasien typischen Biomarker)
  • Chlamydien

Urinuntersuchung:

  • Blasenkrebstest (Urintest): Das Prinzip dieses Tests beruht auf der Bestimmung eines Proteins aus dem Zellkern, das ein Indikator für das Vorliegen eines Tumors der Harnblase sein kann.
    Dieser Tumormarker NMP22 (= nukleäres Matrixprotein 22) ist der erste zugelassene Tumormarker für Screening und Nachsorge von Harnblasenkrebs.

Stuhluntersuchung:

  • Immunologischer Stuhltest: Diese Untersuchung ist gegenüber der herkömmlichen Methode eine wesentlich verbesserte, sichere Früherkennung von Blutungsquellen in Dünn- und Dickdarm.

Ernährungsberatung:

  • zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Gewichtsregulierung und Ernährung in der Schwangerschaft; Termine nach Vereinbarung mit Frau Andrea Niedernhuber, Ernährungs- und EMB®-Beraterin (Zentrum für Naturheilkunde, München)